Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.tqm.hamburg.de veröffentlichte Website des InnoVET Projekt tQM – Qualitätssicherung hybrider Ausbildungsangebote.

Als InnoVET Projekt tQM im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.12.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website ist noch nicht in allen Bereichen optimiert, einige Inhalte sind daher nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Insbesondere folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm EN 301549 aktuell nicht erfüllt:

  • In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen.
  • Vor allem ältere Dokumente (PDF, u.a.) sind nicht immer vollständig barrierefrei.
  • Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden.
  • Audiodateien: Alternativen (Transkripte) sind nicht überall vorhanden.
  • Formulare: „autocomplete“-Attribute (Autovervollständigung) fehlen.

Die aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.


​​​​​​​Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.12.2021 erstellt und zuletzt am 14.02.2022 überprüft.

Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung am 14.12.2021 bewertet.

Noch hat keine Überprüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) stattgefunden.

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf, wenn Sie uns noch bestehende Barrieren mitteilen möchten oder um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen:

    Sofern nicht anders genannt handelt es sich jeweils um Pflichtangaben.

    Ihre Anschrift

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei Hamburg die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

    E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
    Telefonische Sprechzeiten
    Tel: (040) 428 23 2057
    Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr